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DELOS Update – BESyD, Pflanzenschutz & Nmin

21.04.2022
Das April-Update liefert viel Komfort für Pflanzenschutz, Nmin-Bodenproben und glänzt mit neuer Exportfunktion für BESyD in Sachsen-Anhalt.

BESyD Export – Meldungen in Sachsen-Anhalt

Im Rahmen der Verordnung über düngerechtliche Mitteilungspflichten müssen alle Betriebe mit Sitz oder Flächen in Sachsen-Anhalt bis zum 30.04.2022 folgende Meldungen durchführen:

  • den jährlichen betrieblichen Nährstoffeinsatz des Gesamtbetriebes (Anlage 5 DüV)
  • die Erträge je Kultur zur Erstellung der Düngebedarfsermittlung
  • die Düngebedarfsermittlungen der einzelnen Schläge

In DELOS finden Sie im Menü Berichte den BESyd Export, mit dem Sie die verlangten Dateien im passenden Format exportieren können.

Die Dateien müssen Sie anschließend unverändert im vorgebebenen Format an duengung@llg.mule.sachsen-anhalt.de senden.  

Nmin-Proben importieren

Sofern das Labor Proben im CSV-Format zur Verfügung stellt, können Sie Nmin-Proben nun auch bequem in DELOS importieren. Den Importer finden Sie in der Flächenübersicht an der gleichen Stelle wie den bekannten Bodenprobenimporter. Der DELOS-Assistent führt Sie wie gewohnt komfortabel durch den Prozess.

Einzelschichten zur Nmin-Probe

Das Erfassungsformular für Nmin-Proben wurde um einen Eingabebereich zu Nmin-Wert Einzelschichten ergänzt.

Historie der Pflanzenschutzmittel

Für einige Pflanzenschutzmittel wird vorgegeben, dass nur eine bestimmte Menge in einem gewissen Zeitraum auf eine Fläche aufgebracht werden darf, z.B.: „Mit diesem und anderen Terbuthylazinhaltigen Pflanzenschutzmitteln darf innerhalb eines Dreijahreszeitraumes auf derselben Fläche nur eine Behandlung mit maximal 850 g Terbuthylazin pro Hektar durchgeführt werden.“ (NG362)

Damit Sie während der Anlage einer PSM-Maßnahme besser nachvollziehen können, welche Mengen in welchem Zeitraum auf ein Feld aufgebracht wurden, können Sie nun die entsprechende PSM-Historie über den Button mit dem PSM-Icon im DELOS-Assistenten aufrufen.

Anpassung der Flächengröße für PSM-Maßnahmen bei Gewässerabstandsauflagen

Im Rahmen der aktuellen PflSchAnwV dürfen PSM nicht an Gewässern angewendet werden. Es ist ein Abstand einzuhalten von 10m oder 5m. In Niedersachsen gilt sogar – abhängig vom Gewässertyp – ein Abstand von 3m einzuhalten. Zusätzlich gibt es Anwendungsverbote von Herbiziden und teilweise auch Insektiziden in Naturschutzgebieten, Nationalparks und gesetzlich geschützten §30-Biotopen.

Die Kennzeichnung der Gewässerabstandsauflagen erfolgt in DELOS in den Stammdaten der Fläche.

Neu: Sie können jetzt explizit für PSM-Maßnahmen die Flächengröße abzüglich der Abstandsfläche angeben. Alle PSM-Maßnahmen werden dann zukünftig mit dieser reduzierten Flächengröße berechnet.

Stoffstrombilanz – 3-jähriges Mittel und Report

Im Menü Bilanzen > Stoffstrombilanz wurde die dreijährige Verrechnung der Stoffstrombilanz integriert. Im jeweiligen Jahr können Sie zwischen der einjährigen und dreijährigen Betrachtung wechseln. Unterhalb der dreijährigen Bilanz können Sie die Ergebnisse aus alten Jahren eingetragen. Den entsprechenden Ausdruck können Sie anschließend über den Button »PDF-Bericht laden« generieren.

Flexible Zuweisung von Bodenproben

Es ist möglich, dass eine Bodenprobe von mehreren Flächen gezogen wurde, z.B. wenn die Fläche aufgrund unterschiedlicher Aussaat geteilt wurde, die Bodenprobe aber für die gesamte Fläche gezogen wurde. Um diesen Fall abzudecken, können Sie nun innerhalb des Importvorgangs einer Bodenprobe mehrere Flächen zuordnen.

Kleinvieh macht auch Mist

Mit diesem Update haben wir in weiten Modulbereichen Fehler behoben und Fehlendes ergänzt.
Unter anderem auch hier:

  • NRW, Niedersachsen und Bayern haben nun auch die letzten Nmin-Werte für Sommerungen veröffentlicht. Bestehende Düngeplanungen werden automatisch aktualisiert und für neue Planungen stehen die Werte nach dem Update zur Verfügung.

  • NRW & Niedersachsen: Bislang konnten Sie in der Düngeplanung lediglich eine Kategorie bei Zwischenfrüchten angeben. Mit dem Update stellen wir auf die genaue Kulturbezeichnung um. Die Angaben der Kategorie werden zu Eigenschaften der gewählten Kultur. Sollte dies nicht eindeutig sein, müssen Angaben nachgetragen werden. Das können z.B. Angaben zum Einarbeitungszeitpunkt oder Attributen wie »abgefroren« sein.

  • Niedersachsen: Die Schnittstelle zur Meldung der Wirtschaftsdüngerbewegungen wurde seitens der Behörden überarbeitet. Wir haben in DELOS entsprechende Anpassungen vorgenommen, so können Wirtschaftsdüngerlieferscheine wieder problemlos übermittelt werden.
  • Diverse Prozessstabilisierungen und Fixes

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