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DELOS Update – Neues Jahr, neues Update!

01.02.2023
Das erste Update in 2023 widmet sich mit zwei wichtigen Funktionen hauptsächlich den roten bzw. nitratbelasteten Gebieten. Zum Einen erkennt DELOS nun automatisch, ob eine Fläche durch Aktualisierung der Gebietskulissen vom Land im nitratbelastetem Gebiet liegt oder nicht – dies ist bisher für die Länder Bayern, NRW und Niedersachsen möglich – und zum Anderen können Sie Ihre Düngebedarfsermittlungen für Flächen in nitratbelasteten Gebieten mit Hilfe der Düngeoptimierung in Bezug zueinander planen und von DELOS genau prüfen lassen, ob Sie im Schnitt die 20%ige Bedarfsreduktion einhalten.

Neue Planungsfunktion – Düngeoptimierung

Die Düngeverordnung schreibt vor, dass Betriebe, die Flächen in nitratbelasteten Gebieten bewirtschaften, im Schnitt ihrer nitratbelasteten Flächen den Düngebedarf um 20 % reduzieren müssen. Damit Sie Ihre Düngung flächenbezogen anpassen können und dabei trotzdem jederzeit die Gewissheit haben, die vorgeschriebene Düngereduktion einzuhalten, können Sie unter dem neuen Menüpunkt Planungen mit Hilfe der Düngeoptimierungen die prozentuale Anpassung der DBEs planen.

Mit Einführung des neuen Menüpunktes Planung, wanderte auch die Nährstoffplanung aus den Bilanzen zum Planungsmenü.

So optimieren Sie Ihre Düngebedarfe

Die Düngeoptimierung zeigt Ihnen alle vorhandenen Anbauten auf nitratbelasteten Flächen inklusive dem mit der DBE ermitteltem N-Düngebedarf vor dem vorgeschriebenen 20 %-Abschlag für nitratbelastete Gebiete. Ändern Sie nun entweder den prozentualen Abschlag oder den kg-Wert N/ha eines Anbaus, passt DELOS diese Werte zueinander an. Außerdem korrigiert DELOS automatisch den prozentualen Abschlag der übrigen Anbauten und sorgt so automatisch in Summe für die vorgeschriebene 20 %ige Düngebedarfsreduktion.

Beachten Sie: Die maximale Ausbringmenge, darf auch trotz Umverteilung niemals größer sein als der Ausgangsbedarf ohne Abschlag.

Möchten Sie für mehr als einen Anbau einen bestimmten Abschlag hinterlegen, fixieren Sie nach der ersten Eingabe die Menge per Aktivierung der Checkbox. Fixierte Mengen werden bei der Eingabe eines weiteren Abschlags nicht mehr neu berechnet.

Haben Sie für einen Anbau noch keine Düngebedarfsermittlung erstellt, gibt Ihnen DELOS in der Tabelle einen Hinweis aus. DELOS nimmt für diesen Anbau einen Ausgangsbedarf von 0 kg/ha an, so dass Sie auch wenn Sie keine DBE für Gründüngungszwischenfrüchte in nitratbelasteten Gebieten erstellen, auf den korrekten Gesamtstickstoffbedarf vor- und nach Abschlag kommen.

Sind Sie mit der Optimierung zufrieden, können Sie die Planung entweder einfach für eine spätere Verwendung speichern oder Sie können mit Klick auf den Button Übernehmen und DBEs anpassen die hier ermittelten Werte direkt in die Düngebedarfsermittlungen einspeisen.

Verhalten der DBE nach der Düngeoptimierung

Öffnen Sie nach einer Düngeoptimierung eine betroffene Düngebedarfsermittlung, sehen Sie unter der Zusammenfassung einen Hinweis:

Diese Düngebedarfsermittlung wurde bereits durch die Düngeoptimierung verändert. Nehmen Sie jetzt Änderungen am Düngebedarf vor, wird die 20%ige Reduzierung des Düngebedarfs im Schnitt Ihrer nitratbelasteten Flächen unter Umständen nicht mehr eingehalten. Prüfen Sie dies im Anschluss mit der Düngeoptimierung.

Nehmen Sie jetzt Änderungen vor, z.B. am Ertragsniveau, wird der Abschlag automatisch auf die ursprünglichen 20 % zurückgesetzt. Im Idealfall sollten Sie anschließend mit der Düngeoptimierung prüfen, ob Sie mit Zurücksetzen des Bedarfsabschlags noch im Schnitt die 20 %ige Reduktion einhalten.

Nitratbelastete Gebiete – Automatische Erkennung mit Flächencheck 

Bis zum 30.11.2022 mussten die Bundesländer nitratbelastete Gebiete neu ausweisen. Diese Gebietskulissen haben wir in DELOS eingebunden. Basierend auf diesen Kartendaten erkennt DELOS nun automatisch, ob eine Fläche im nitratbelasteten Gebiet liegt oder nicht. Bisher haben uns Bayern, NRW und Niedersachsen entsprechend verwendbare Kartendaten zur Verfügung gestellt. Sobald uns Kartendaten weiterer Bundesländer vorliegen, binden wir diese selbstverständlich ein.

Flächencheck für den automatischen Abgleich

Für die Erkennung in DELOS haben wir den Flächencheck implementiert. Im Bereich Checks > Flächencheck zeigt DELOS Ihnen die Flächen an, für die abweichende Angaben der Gebietskulissen in den Flächendaten der Ackerschlagkartei und der automatischen Erkennung durch DELOS festgestellt wurden. Hier wird sowohl auf Übereinstimmung von Geometrie mit der Gebietskulisse als auch auf Übereinstimmung der veröffentlichten FLIK-Nummern geprüft (bisher nur für NRW möglich). DELOS macht Ihnen einen Änderungsvorschlag, den Sie auch direkt annehmen können.

Bitte beachten Sie, dass zum Zeitpunkt des Abgleichs bereits vorhandene Düngebedarfsermittlungen über den Punkt DBE-Check zusätzlich angepasst werden müssen – dies passiert nicht automatisch.

Technischer Hintergrund

Da der Abgleich der Geometrien mit den veröffentlichten Karten längere Zeit in Anspruch nimmt, führt DELOS den Check für die vorhanden Flächen nachts im Hintergrund durch. Falls es aktuelle Änderungen an Ihrer Flächenliste gegeben hat, empfehlen wir den Abgleich manuell mit einem Klick auf den Button Geometrie-Abgleich starten erneut anzustoßen. Dies kann dann je nach Anzahl der Flächen einige Minuten in Anspruch nehmen.

Änderungen im Bestandsschutz

DELOS prüft lediglich, ob eine Fläche neu oder bestehend im nitratbelasteten Gebiet liegt. Sich daraus ergebende Änderungen bezüglich des Bestandsschutzes der jeweiligen Bundesländer müssen vom Nutzer geprüft werden. Folgende Änderungen sind uns bisher bekannt:

NRW    Sollten Kulturen auf den jetzt neu betroffenen Flächen im vergangenen Herbst bereits gedüngt worden sein, gilt für diese Kulturen ein Bestandsschutz. Hier sind die Düngebedarfsermittlungen gemacht und die Herbstdüngung dokumentiert. Für die betroffenen Kulturen muss daher zum Beispiel nicht die Düngemenge reduziert werden. Beispiele wären Wintergerste, Winterraps, Zwischenfrüchte.

Bayern   Wintergetreide, Winterraps und -rübsen als Hauptfrüchte sind im Düngejahr 2022/23 von der 20%igen Kürzung der Stickstoffdüngung ausgenommen und finden keine Berücksichtigung bei der 160/80-Regel. Bei den bereits angebauten Zweitfrüchten entfällt die 20%ige Kürzung der Stickstoffdüngung ebenfalls. Sie fließen jedoch zusammen mit der nachfolgenden Sommerung in die 160/80-Regel ein.

Die schlagebezogene 170 kg N/ha-Grenze für Organik gilt bei neuen nitratbelasteten Flächen erstmalig ab dem Düngejahr 2023/2024.

Niedersachsen – Individuelle Tiere in Tierverwaltung

Im Menüpunkt Tierverwaltung > Tier hinzufügen, können nicht nur in NRW, sondern nun auch in Niedersachsen eigene Tiere hinzugefügt werden.

Eigene Tiere dürfen offiziell nur nach dem vom Land vorgegebenen Berechnungsschema angelegt werden.

BESyD Meldung 2023

Sachsen-Anhalt hat uns die Vorgaben zur Meldung 2023 übermittelt. Wir haben den BESyD-Export in DELOS entsprechend angepasst. Im Menüpunkt Berichte können Sie wie gewohnt die Daten exportieren.

Der Meldestichtag in Sachsen-Anhalt ist grundsätzlich der 30.04. Aufgrund von Feiertagen und Wochenende fällt der Stichtag in diesem Jahr allerdings auf den 02.05.2023.

Schleswig-Holstein – Wirtschaftsdüngerexport

Für die Einhaltung der Wirtschaftsdüngermeldeverordnung von Schleswig-Holstein stellt das Land ein Online-Meldeprogramm zur Verfügung. Damit Sie als DELOS-Nutzer dieses Meldeprogramm auch bequem nutzen können, haben wir DELOS mit einer Im- und Exportfunktion ausgestattet. So können Sie einerseits Daten für die Wirtschaftsdüngermeldung exportieren und im Meldeprogramm hochladen, andererseits aber auch bereits gemeldete Daten aus dem Meldeprogramm herunterladen und in DELOS importieren.

Wirtschaftsdüngermeldeprogramm Schleswig-Holstein

Excel-Export für Übersichtslisten

Für die im letzten Update eingeführten Übersichtslisten haben wir einen Excel-Export implementiert. Den Export können Sie gefiltert direkt bei den Übersichtslisten anstoßen oder ungefiltert über Berichte > Betriebsübersichten. Zudem können gesetzte Filter nun mit einem Klick zurückgesetzt werden.

Niedersachsen – Anpassung Phosphatbedarf

Niedersachsen: Die seit 01.01.2023 geltenden strengeren Regeln in der Anpassung des Phosphatbedarfs für Flächen in eutrophierten Gebieten haben wir implementiert.

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