ENNI: Verlängerte Meldefrist

Viele niedersächsische Betriebe können aufatmen
Düngebedarfsermittlung, erfolgte Düngemaßnahmen sowie Angaben zur Weidehaltung und die Berechnung der betrieblichen N-Obergrenze aus dem Düngejahr 2021 – dies sind die Unterlagen, die in ENNI gemeldet werden müssen. Meldepflichtig zum 30. Juni 2022 sind Betriebe mit wesentlichem* Flächenanteil in roten (nitratbelasteten) oder gelben (eutrophierten) Gebieten.
Sind Sie jetzt meldepflichtig und sind Ihre Meldungen bis zum 30. Juni noch nicht vorhanden oder nicht vollständig, müssen Sie aber noch nicht nervös werden. Sie erhalten dann Anfang Juli ein Erinnerungsschreiben der Düngebehörde mit einer sanktionsfreien Fristverlängerung zum 15. September dieses Jahres. Lassen Sie diese Frist aber bitte nicht ungenutzt verstreichen. Bei einer Überschreitung kann ein Bußgeld fällig werden!
* Für das Düngejahr 2021 meldepflichtig sind aufzeichnungspflichtige Betriebe, deren landw. genutzten Fläche (LF) vollständig im roten und/oder gelben Gebiet liegt oder zu mind. 30 ha im roten und/oder gelben Gebiet liegt oder zu mind. 10 ha im roten und/oder gelben Gebiet liegt, wenn diese 10 ha 30 % oder mehr der LF ausmachen
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