Zurück

NRW – Was müssen Sie bei der novellierten WDüngNachwVO beachten?

11.10.2022 – aktualisiert
Bereits Mitte Mai trat die neue Wirtschaftsdüngernachweisverordnung NRW in Kraft. Wir erläutern Ihnen, welche Neuerungen Sie beim Nachweis von Wirtschaftsdünger beachten müssen und wie DELOS Sie bei der Einhaltung der Verordnung unterstützt.

Wer muss melden?

So war es bisher: Meldepflichtig waren Abgeber von Wirtschaftsdünger und Stoffen, die als Ausgangsstoff oder Bestandteil Wirtschaftsdünger enthalten.

Neu ist: Meldepflichtig sind nun neben den Abgebern auch alle Empfänger dieser Stoffe, unabhängig aus welchem Bundesland/Land importiert wird.

Wann muss die Meldung erfolgen?

So war es bisher: Spätestens zum Ablauf des 31. März für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr

Neu ist: Die Meldung muss jetzt spätestens einen Monat nach Ablauf eines Halbjahreszeitraumes im Meldeprogramm erfasst werden. Das bedeutet konkret, dass Sie ab sofort zwei Mal pro Jahr sämtliche Wirtschaftsdüngerbewegungen melden müssen: bis zum 31. Juli über alle Bewegungen des vergangenen 1. Halbjahres (01. Januar – 30. Juni) und dann spätestens am 31. Januar über alle Bewegungen des vergangenen 2. Halbjahres (01. Juli – 31. Dezember).

Da die neue Verordnung leider nicht punktgenau zu Anfang des Jahres in Kraft trat, dürfen Wirtschaftsdüngerbewegungen im Zeitraum vom 01.01.2022 bis Inkrafttreten der neuen Verordnung, also bis zum 13.05.2022, noch nach der alten Verordnung gemeldet werden, so dass die Meldung dieser Bewegungen erst zum 31.03.2023 erfolgen muss. Das ist so krumm, das hat sogar uns hier in der Redaktion Kopfzerbrechen bereitet.

Sie können es sich natürlich auch leicht machen und im kommenden Juli einfach alle Abgaben und Aufnahmen des kompletten vergangenen Halbjahres melden. Falsch machen Sie damit nichts, da Sie in jedem Falle mehr als notwendig melden.

Wie erfolgt die Meldung?

So war es bisher: Abgeber mussten bisher entsprechende Aufzeichnungen erstellen, z.B. als Lieferschein. Mit DELOS können Sie Wirtschaftsdüngerabgaben buchen und DELOS erstellt automatisch den entsprechenden Lieferschein. DELOS verfügt zudem über eine Exportschnittstelle eigens für die Wirtschaftsdüngermeldung. Hier geben Sie einfach den gewünschten Zeitraum an, also eines der beiden Halbjahre und DELOS erstellt Ihnen eine CSV-Datei mit dem gesammelten Wirtschaftsdüngerabgaben, die Sie anschließend nur noch ins Wirtschaftsdüngermeldeprogramm importieren müssen.

Neu ist: Auch Empfänger benötigen jetzt entsprechende Aufzeichnungen, die gemeldet werden können. Als Empfänger haben Sie dafür mehrere Möglichkeiten.

Wie melden Sie die Aufnahme von Wirtschaftsdünger?

A) Manuell im Meldeprogramm
Sie bewahren die Lieferscheine, die Sie vom Abgeber erhalten auf und melden mit manuellen Eingaben über das Wirtschaftsdüngermeldeprogramm.
Nachteil: Mit den manuellen Angaben kann das eine langwierige und nervige Sache werden.

B) Im Meldeprogramm nach Abgebermeldungen suchen
Laut Angaben der Landwirtschaftskammer NRW besteht im Meldeprogramm die Möglichkeit, die dort vom Abgeber gemeldeten Bewegungen für den eigenen Empfang zu übernehmen.
Vorteil: Schnell gemacht
Nachteil: Die Daten landen weder in Ihrer 170kg N-Obergrenze noch in Ihrer Stoffstrombilanz – Sie müssen die Meldungen also noch herunterladen und manuell verarbeiten

C) Abgebermeldungen in DELOS importieren
Sie übernehmen im Meldeprogramm die von Ihren Lieferanten gemeldeten Bewegungen für den eigenen Empfang, laden diese herunter und importieren sie in DELOS.
Das hat gleich mehrere Vorteile:

  • Relevante Daten landen durch den Import in DELOS direkt in der 170kg N-Obergrenze und Stoffstrombilanz
  • Sie können die importierten Dünger anschließend in Düngemaßnahmen verbuchen

Für den Wirtschaftsdüngerimport haben wir für Sie gleich ein passendes Videotutorial.

Ihre To-Do-Liste mit Kopfzerbrechen

Wenn Sie sich strikt auch nach der alten Verordnung halten möchten, die ja noch bis zum 13.05.2022 galt, sieht Ihre To-Do-Liste jetzt wie folgt aus:

  • Sie zeichnen wie bisher sowohl Abgabe als auch Empfang von Wirtschaftsdünger innerhalb von einem Monat nach Bewegung auf, z.B. als Lieferschein.
  • Spätestens zum 31. Juli 2022 melden Sie Bewegungen aus dem Zeitraum 14.05.2022 – 30.06.2022
  • Spätestens zum 31. Januar 2023 melden Sie Bewegungen aus dem Zeitraum 01.07.2022 – 31.12.2022
  • Spätestens zum 31. März 2023 melden Sie Bewegungen aus dem Zeitraum 01.01.2022 – 13.05.2022 nach der alten Verordnung nach.

Ihre To-Do-Liste ohne Kopfzerbrechen

Sie dürfen auf ein Aspirin verzichten und auch einfach das neue Melde-Schema komplett übernehmen. Dann sieht Ihre To-Do-Liste sehr viel einfacher aus.

  • Sie zeichnen wie bisher sowohl Abgabe als auch Empfang von Wirtschaftsdünger innerhalb von einem Monat nach Bewegung auf, z.B. als Lieferschein.
  • Spätestens zum 31. Juli 2022 melden Sie Bewegungen aus dem Zeitraum 01.01.2022 – 30.06.2022
  • Spätestens zum 31. Januar 2023 melden Sie Bewegungen aus dem Zeitraum 01.07.2022 – 31.12.2022

Das könnte Sie auch interessieren

Wissenswertes
Kühe auf einer Wiese

Wirtschaftsdüngermeldung NRW - jetzt halbjährlich

05.07.2023 – aktualisiert
Seit der Novellierung der Wirtschaftsdüngernachweisverordnung in NRW sind die Meldungen halbjährlich am 31.01. und 31.07. fällig. Durch die Novellierung müssen aufnehmende Betriebe ebenfalls eine Meldung machen. Mit DELOS erledigen Sie dies mit wenig Klicks ganz nebenbei.

Videotutorial

DELOS QuickTipp – N 170er Bilanz: N-Obergrenzen unter Kontrolle

30.03.2022
Seit Novellierung der Düngeverordnung sind Sie verpflichtet, die Einhaltung der 170er Obergrenze für organischen Stickstoff zu dokumentieren. Mit DELOS gelingt das in 2 Klicks.

Videotutorial

DELOS QuickTipp – Wirtschaftsdünger anlegen

04.08.2021
In diesem Video erfahren Sie, wie Sie in  DELOS bei der Anlage eines Wirtschaftsdüngerartikels ganz einfach Nährstoffanalysen für Ihre Wirtschaftsdünger hinterlegen und diesen Artikel später für all Ihre Buchungen verwenden können.

Nahaufnahme Getreide mit Bokeh

Starten Sie jetzt 30 Tage kostenlos und überzeugen Sie sich selbst von DELOS!