02.12.2022
Das Jahresende ist nicht mehr weit und damit rückt auch die Frist für die Erstellung der Stoffstrombilanz für das Wirtschaftsjahr immer näher. Landwirtschaftliche Betriebe mit Sitz in NRW müssen sich bis zum 31. Januar 2023 außerdem auf die Wirtschaftsdüngermeldung des 2. Halbjahres 2022 vorbereiten. Bis Ende März werden zudem die Düngebedarfsermittlungen und die Übersicht zum jährlichen betrieblichen Nährstoffeinsatz, auch kurz Anlage 5 genannt, fällig. Kein Wunder, dass die Winterzeit von Landwirtinnen und Landwirten vermehrt für die Büroarbeit genutzt wird. Wer dabei nicht viel Zeit aufwenden möchte, sollte jetzt weiterlesen.